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   BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B   

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BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B (https://dejure.org/2010,48699)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B (https://dejure.org/2010,48699)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - B 9 SB 12/10 B (https://dejure.org/2010,48699)
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  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Daraus folgt für rechtskundig vertretene Beteiligte die Pflicht, im schriftlichen Verfahren gestellte Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung, in Verbindung mit einer Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG oder auf eine Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG hin zu wiederholen bzw auf diese ausdrücklich Bezug zu nehmen (vgl dazu zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1, 13; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Daraus folgt für rechtskundig vertretene Beteiligte die Pflicht, im schriftlichen Verfahren gestellte Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung, in Verbindung mit einer Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG oder auf eine Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG hin zu wiederholen bzw auf diese ausdrücklich Bezug zu nehmen (vgl dazu zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1, 13; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Daraus folgt für rechtskundig vertretene Beteiligte die Pflicht, im schriftlichen Verfahren gestellte Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung, in Verbindung mit einer Einverständniserklärung nach § 124 Abs. 2 SGG oder auf eine Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG hin zu wiederholen bzw auf diese ausdrücklich Bezug zu nehmen (vgl dazu zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1, 13; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Gehörsverstoß selbst zu bezeichnen, sondern gegebenenfalls auch darzutun, welches Vorbringen dadurch verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Dazu muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrecht erhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung, (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderem dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 9 SB 12/10 B
    Dazu muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrecht erhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung, (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderem dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34).
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